Wählen Sie eine Klasse
Klasse A Klasse B Klasse BE Klasse C Klasse C1 Klasse CE Klasse D Klasse D1 Klasse DE Klasse L Klasse TMotorrad - Klasse
alte Klasse 1 - Kein Vorbesitz, ab 25/18 Jahre; keine Befristung der Besitzdauer. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
alte Klasse 1A - Kein Vorbesitz, ab 16 Jahre; keine Befristung der Besitzdauer. Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16 - 17jährige (ab 18 Jahre unbegrenzt).
PKW - Klasse
alte Klasse 3 - Kein Vorbesitz, ab 18 Jahre; keine Befristung der Besitzdauer. Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (auch mit Anhänger).
Vorbesitz Klasse B erlaubt - Erlaubt Anhänger mit einer maximal zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Ab 18 Jahre, Besitz der Fahrerlaubnissklasse
B (Parallelausbildung B + BE möglich)
LKW - Klasse
Vorbesitz Klasse B - ab 18 Jahre; Befristung der Besitzdauer. Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger), auch Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t ohne Fahrgäste.
Vorbesitz Klasse B - ab 18 Jahre; Befristung der Besitzdauer. Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5 t Gesamtmasse.
Vorbesitz Klasse C - ab 18 Jahre; Befristung der Besitzdauer. Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Bus - Klasse
Vorbesitz Klasse B - ab 21 Jahre. Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Vorbesitz Klasse B - ab 21 Jahre. Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Vorbesitz Klasse D - ab 21 Jahre. Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, im Inland nur mit Gepäckanhänger.
Zugmaschinen - Klasse
kein Vorbesitz - ab 16 Jahre; Keine Befristung der Besitzdauer. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 32 km/h.
kein Vorbesitz - ab 16/18 Jahre; Keine Befristung der Besitzdauer. Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 40 km/h, die für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
(alle Angaben ohne Gewähr)
